Vertiefung: Verantwortungsgemeinschaft

Definition von Verantwortungsgemeinschaften/ respektive überregionaler Partnerschaften

"Inhaltlich sollen als "Verantwortungsgemeinschaft/respektive überregionale Partnerschaften" Kooperationen bezeichnet werden, die über die klassischen Stadt-Umland-Kooperationen hinausgehen. Gemäß Begriffsgebrauch in der Territorialen Agenda sollen darunter "Stadtregionen unterschiedlicher Größe und ländliche Gebiete (verstanden werden), die als gleichberechtigte Partner ihre gemeinsamen Potenziale identifizieren und gemeinsame Entwicklungsstrategien erarbeiten" (TA, Punkt 2.(16)). Dazu gehören auch "...ländliche Gebiete außerhalb des unmittelbaren Einzugsbereichs von Stadtregionen, sie weisen jeweils Regionalzentren und Klein- und Mittelstädte auf".

In der Realität wird dadurch ein breites Spektrum von Kooperationen erfasst, das von großräumigen Metropolregionen wie der Metropolregion Nürnberg oder der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg reicht bis zu Kooperationen wie Twin City Wien-Bratislava im Centrope oder die IBA-Emscher Park, Ruhrgebiet. Dazu gehören auch die sieben überregionalen Partnerschaften, die 2008/2009 im MORO-Projekt "Überregionale Partnerschaften - Innovative Projekte zur stadtregionalen Kooperation, Vernetzung und gemeinsamen großräumigen Verantwortung" des BBR/BMVBS kooperieren.

Zu den überregionalen Partnerschaften gehören von unten sich bildende, horizontal verstandene Verantwortungsgemeinschaften, die sich auf bestehende funktionale Beziehungen stützen.

2. Charakteristika von Verantwortungsgemeinschaften/respektive überregionaler Partnerschaften

2.1 Überregionale Partnerschaften verfügen über ein gemeinsames "territoriales Kapital", das die Grundlage ihrer Kooperation bildet. Territoriales Kapital wird verstanden im Sinne des Hintergrunddokuments zur TA: "Das territoriale Kapital einer Region unterscheidet sie von anderen Regionen und wird bestimmt durch eine Reihe von Faktoren (zu denen)... die geographische Lage, Größe, Produktionsmittelfaktoren, Klima, Traditionen, natürliche Ressourcen, Lebensqualität oder Agglomerationsvorteile von Städten gehören können" (Hintergrunddokument "Territoriale Ausgangslage und Perspektiven der Europäischen Union", Luxemburg, Mai 2005, S. 5/Teil 1.1).
Beispiel: Kulturlandschaften im IBA-Emscher Park, Ruhrgebiet

2.2 Überregionale Partnerschaften sind grundsätzlich prozessorientiert zu sehen. Sie wachsen, durchlaufen Prozesse und können sich in Stufen entwickeln. Dabei kann es sich auch in einer schwachen Ausprägung um stark symbolisch besetzte Aktivitäten handeln, mit denen das gemeinsame territoriale Kapital zum Ausdruck gebracht wird, im Sinne einer notwendigen Vorbereitung auf stärker materiell und funktional orientierte Kooperationen.
Beispiel: Twin City-Liner zwischen Bratislava und Wien als Projekt mit starker Symbolik als Nukleus weitergehender Vernetzungsmöglichkeiten und -absichten

2.3. Freiwilligkeit und Subsidiarität Überregionale Partnerschaften werden freiwillig eingegangen und sind nicht staatlich verordnet. Sie achten das Prinzip der Subsidiarität.

2.4 Überregionale Partnerschaften sollten sich offen konstituieren. Für eine Stabilisierung der Partnerschaft werden Zugangsregeln notwendig. Nicht auserwählte Akteure können ihren Protest im Rahmen des verfassten Systems der Raumplanung zum Ausdruck bringen.

2.5 Governance-Elemente sind vorhanden, d.h. der Anspruch auf politische Willensbildung und Steuerung territorialer und regionaler Entwicklungen. Dies geschieht durch die Einbeziehung verschiedener politischer Ebenen (Land, Kommunen, Bezirke) und durch die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie Unternehmern, Wissenschaftlern, Kulturschaffenden etc., die die regionale/territoriale Entwicklung mit gestalten.
Beispiel: Die über die drei Bundesländer Rheinland Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg reichende Kooperation der Metropolregion Rhein-Neckar hat bereits eine lange Geschichte und ist durch Staatsvertrag 2005/2006 auf eine breite organisatorische Plattform gestellt worden.

2.6 Überregionale Partnerschaften können dauerhaft angelegt sein oder stark projektförmig und nur für einen begrenzten Zeitraum zusammenarbeiten. Allerdings verfolgen sie -im Unterschied zu reinen Zweckverbänden - typischerweise nicht nur einen konkreten feststehenden Zweck, sondern sind bezüglich ihrer Ziele breiter und prozessorientiert angelegt."

Quelle: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1056443/Empfehlung-zur-Umsetzung-der-Territorialen-Agenda-TA-incl.-Verantwortungs-gemeinschaften.pdf (zuletzt aufgerufen am 25.1.2009)