Vertiefung: Umweltzonen und Luftreinhalteplan Ruhrgebiet

Am 01. Oktober 2008 sind in neun Städten die ersten Umweltzonen im Ruhrgebiet in Kraft getreten. Sie gelten als Vorläufer einer Gesamtumweltzone Ruhrgebiet, die gegebenenfalls zum 1. Januar 2011 realisiert werden würde. Dieses 2-Stufen-Modell sehen die Landesministerien für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr vor. Zunächst werden Umweltzonen in besonders stark belasteten Bereichen ausgewiesen. Das betrifft Stadtgebiete von Duisburg, Oberhausen, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund. Sollte bei einer Auswertung im Jahr 2010 festgestellt werden, dass die Luftwerte sich bis dahin nicht verbessert haben, ist eine Ausweitung der Umweltzone als zusammenhängende Zone im Kernbereich der Metropole Ruhr möglich. Diese würde dann auch die Städte Mülheim an der Ruhr, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten abdecken. Bei einer Verbesserung der Immissionswerte könnten die Umweltzonen dagegen auch verkleinert werden (vgl. Internet 1). Die Umweltzonen dürfen nur von Fahrzeugen mit einer grünen, roten oder gelben Plakette (entsprechend ihrer Schadstoffgruppe) befahren werden (in Ausnahmefällen oder für einen kurzen Zeitraum auch von Fahrzeugen ohne Plakette). Grundlage für die Einführung der Umweltzonen in der Metropole Ruhr bildet der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, der im August 2008 in Kraft getreten ist. Mit 80 umfassenden Maßnahmen soll er 3,3 Mio. Einwohner vor schadhaften Luftbelastungen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid schützen (vgl. Internet 2).