Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG NRW)

In Nordrhein-Westfalen stellt die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) seit Anfang der 1980er Jahre ein bedeutendes Instrument der Strukturpolitik des Landes dar. Die LEG, im Jahr 1970 durch Zusammenschluss von vier gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften als GmbH gegründet, befasste sich zu Beginn vorwiegend mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (gemäß des ehemaligen Städtebau-Förderungsgesetzes/StBauFG). Seit der inhaltlichen und konzeptionellen Neuordnung der Städtebauförderungspolitik in NRW (1980) betreut sie Maßnahmen der erhaltenden Stadterneuerung und -entwicklung. Neben dem wichtigen Aufgabenfeld der öffentlichen Wohnbauförderung umfasst ein großer Teil der Tätigkeiten der LEG mittlerweile die Aufbereitung und Wiedernutzung von industriell-gewerblichen Brach- oder auch Konversionsflächen.

Das IBA-Konzept 'Arbeiten im Park' spielt dabei eine wichtige Rolle. In ihrer Funktion als Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung soll die LEG einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als "Promoter" landespolitischer Innovationen aktiv werden. Auf Antrag der jeweiligen Gemeinde kann die LEG beispielsweise mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans, der Entwicklung einer Vermarktungskonzeption oder auch zum Zweck einer beschleunigten Wiedernutzbarmachung mit der Erschließung des Planungsgeländes beauftragt werden.

Quelle: Tiggemann, R. (1995): Die LEG NRW GmbH. Ziele, Aufgaben und Perspektiven bei der Reaktivierung von Altstandorten. In: Genske, D., Noll, H.-P. (Hrsg.): Brachflächen und Flächenrecycling. Berlin