Landschaftsverband

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind aus ehemaligen preußischen Provinzen hervorgegangen. Die beiden LVb Rheinland und Westfalen-Lippe wurden 1953 gegründet. Ihre Tätigkeiten sind durch die Landschaftsverbandsordnung geregelt. Danach sind sie für die überörtlichen Fragen der Sozialhilfe sowie für Kriegsopfer- und Schwerbehindertenversorgung, Gesundheitspflege, Jugendhilfe, das Straßenwesen, die Kulturpflege und die Kommunalwirtschaft zuständig. Mitglieder sind alle Kreise und kreisfreien Städte des Verbandgebietes.

Quelle: Landeszentrale für Politische Bildung (Hrsg.) (2000): NRW-Lexikon. Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Recht, Kultur, 2. Aufl., Opladen: Leske + Budrich