Die administrative Gliederung des Ruhrgebiets

Das Ruhrgebiet besteht aus elf kreisfreien Städten (Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Essen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herne, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm) und vier Kreisen (Wesel, Unna, Recklinghausen und Ennepe-Ruhr), die sich wiederum in 42 selbstständige Städte und kreisangehörigen Kommunen gliedern.

Landschaftsverbände und Regierungsbezirke im RVR
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Quelle: Autorenteam
Zudem durchschneiden verschiedene Verwaltungs- und Zuständigkeitsgrenzen die Region. Das östliche Ruhrgebiet gehört dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe an und der westliche Teil dem Landschaftsverband Rheinland. Drei Regierungsbezirke mit außerhalb liegenden Sitzen (Düsseldorf, Münster, Arnsberg) nehmen politische Lenkungsfunktionen für das Ruhrgebiet wahr. Eine Position der (z.B. strukturpolitischen) Selbststeuerung - wie sie der SVR in den 1960er Jahren bereits hatte wahrnehmen können - hat die Region lange Zeit nicht wieder erreicht können (RVR 2005, S. 7). Nach über 30 Jahren wird die Planungshoheit 2009 allerdings wieder auf den RVR übertragen (vgl. Internet 2).

Informationen zur administrativen Gliederung Nordrhein-Westfalens (NRW) erhalten Sie u.a. beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (o.J.): Westfalen regional. http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Gebiet_Identitaet/Administrative_Gliederung/ (zuletzt aufgerufen am: 24.02.2009).