Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR)

Der heutige Regionalverband Ruhr (RVR) wurde im Jahr 1920 als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) gegründet. Aufgrund des rapiden Wandels der ehemals dörflich strukturierten Region hin zu einem boomenden Wirtschaftsraum, dessen kommunale Planung unkoordiniert verlief, bestand ein erheblicher Bedarf an einheitlicher sowie überörtlicher Planung. Diesen Aufgabenbereich übernahm schließlich der SVR, der für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Sicherung von Frei- und Grünflächen und weitere raumplanerische Belange zuständig war. Der SVR war somit die erste deutsche Raumplanungsbehörde. Im Jahr 1975 wurde er jedoch in seiner Planungshoheit beschnitten, fortan waren die Bezirksplanungsräte der Bezirksregierungen für Planungen zuständig. 1979 kam es letztendlich zur Umwandlung des SVR zum Kommunalverband Ruhr (KVR), der sich vorwiegend mit folgenden Aufgaben beschäftigte: Freiraumsicherung, Freizeit-, Landschafts- und Erholungsplanung, Vermessungs- und Forstwesen, Öffentlichkeitsarbeit und Abfallwirtschaft.
Mit der Änderung des Verbandsgesetzes wurde der KVR am 01.10.2004 in Regionalverband Ruhr (RVR) umbenannt. Damit einhergehend erhielt der Verband erweiterte Kompetenzen in der regionalen Selbstverwaltung.

Quelle: http://www.rvr-online.de/ (zuletzt aufgerufen am: 14.01.2009)