Städtebauliche Rahmenplanung

Als planerisches (Integrations-)Instrument soll die städtebauliche Rahmenplanung unter der Voraussetzung einer Kooperation von Architekten, Städtebauern, Landschaftsplanern und gegebenenfalls Wissenschaftlern dienen. Nach Behr (1998) ist die informelle, weil keiner gesetzlichen Verwaltungsvorschrift unterworfene, städtebauliche Rahmenplanung ein geeigneter Handlungs- und Orientierungsrahmen für eine flexible, bürgernahe Planung. Sie beinhaltet den städtebaulichen Teil der gemeindlichen (Entwicklungs-)Planung und dient zur Konkretisierung der Entwicklungsziele aller raumbezogenen Maßnahmen, wobei räumlich zusammengehörende Teilgebiete, besonders Brachflächen, in ihren Problemen erfasst und in einen städtebaulichen Kontext eingeordnet werden sollen. Der Rahmenplan ist in der Planungshierarchie zwischen den Ebenen des vorbereitenden F-Plans (Flächennutzungsplan) und des verbindlichen B-Plans (Bebauungsplan) angesiedelt.

Quelle: Behr, A. (1998): Neue Formen des "Städte- Managements" auf Wegen zur Lokalen Agenda 21. In: Kühn, M., Moss, T. (Hrsg.) (1998): Planungskultur und Nachhaltigkeit. Neue Steuerungs- und Planungsmodelle für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Akademische Abhandlungen zur Raum- und Umweltforschung. 2. Aufl., Berlin: VWF Verlag für Wissenschaft und Forschung, S. 153-184